von Amelie Hauser
Ihr plant, eine kulturelle Veranstaltung in Eurer Stadt auszurichten? Ihr sucht eine:n Ansprechpartner:in für kulturelle Fragen? Wer nach Abhilfe im World Wide Web sucht, wird schnell mit diversen Begriffen von kulturpolitischen Institutionen und Ämtern erschlagen. Wir wollen Licht ins Dunkel bringen und erklären, wer eigentlich wofür verantwortlich ist und wie die Organisation kulturpolitischer Aufgaben in NRW strukturiert ist.
Ein Blick in die Politik: Wie funktioniert die Verwaltungsebene für den Kulturbereich in NRW?
Die Aufgabenstruktur der Kommunen ist in Deutschland im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung festgelegt. Hierbei lässt sich zwischen eigenen (freiwilligen) und staatlichen (pflichtigen) Aufgaben unterscheiden. Bei eigenen Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde frei entscheiden, ob und wie eine Aufgabe erledigt wird. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben des Staates muss die Gemeinde zwingend wahrnehmen. Jedoch kann sie grundsätzlich selbst entscheiden, wie diese Verpflichtung gewährleistet wird. Zu den pflichtigen Aufgaben zählt zum Beispiel für bestimmte Kommunen ein Mindestmaß an Angeboten wie z.B. im Bereich der Archive und Bibliotheken einzuhalten. Diese Regelung existiert in allen Bundesländern.
Wer entscheidet eigentlich in Kulturangelegenheiten was passiert?
Um in Kulturangelegenheiten Entscheidungen zu treffen, gibt es in den Kommunen einen entscheidungsbefugten Kulturausschuss. Dieser spiegelt auf kommunaler Ebene die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Ausschusses der Bundesregierung für Kultur und Medien wider. Zuständigkeitsbereiche sind etwa das allgemeinbildende (Hoch)-Schulwesen, Ausbildungsförderung, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten, Medien (TV, Rundfunk etc.), Archiv- und Bibliothekswesen, Sport im Bildungsbereich und vieles mehr … Es wird also beispielsweise darüber entschieden, welche städtischen Kultureinrichtungen geplant und gebaut werden. Auch über den Erwerb von Sammlungsgegenständen für die Museen und Archive stimmt der Kulturausschuss ab. Die Restaurierung und der Erhalt von Denkmälern, kirchlichen oder profanen Bauten fallen zusätzlich in den Zuständigkeitsbereich. Der Kulturausschuss entscheidet somit welche kulturellen Ziele in einer Kommune verfolgt werden. Kulturdezernat und –amt sind für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig. Wer gerne mal live erleben möchte, wie so ein Ausschuss funktioniert, kann sich einfach auf die Besuchstribüne setzen: (Fast) alle Sitzungen sind nämlich öffentlich.
Dezernat, Amt oder Büro? Ein Überblick
Es ist alles andere als einfach, im Dschungel der kulturellen Begrifflichkeiten den Durchblick zu behalten. Wie wir bereits gelernt haben, sind die dem Kulturamt zugeordneten Verwaltungseinheiten nicht einheitlich bestimmt. Auch das (Kultur)dezernat kann für verschiedene Bereiche agieren. Somit gibt es einige Städte, wie beispielsweise die Stadt Köln, wo das Kulturdezernat als alles umfassende Oberstelle agiert und dem das Kulturamt als ausführendes Organ unterstellt ist. Kulturdezernenten sind Entscheidungsbefugte einer Behörde oder Verwaltung und werden auch Wahlbeamte genannt. Die Kulturamtsleitung ist somit den Kulturdezernenten unterstellt. Ein Dezernent kann aber auch für mehrere Bereiche zuständig sein. Die Stadt Mönchengladbach hat beispielsweise einen Dezernenten für mehrere Bereiche: Kultur, Sport und Bildung. Und was ist diesem u.a. wieder untergeordnet? Richtig, das städtische Kulturamt. Man sollte sich dennoch nicht irritieren lassen: Das städtische Kulturamt der Stadt Wuppertal betitelt sich selbst als Kulturbüro. Es bekleidet aber dieselbe Funktion wie ein Kulturamt.
Was ist eigentlich ein Kulturamt? Und welche Aufgaben erfüllt es?
Ein Kulturamt nimmt in Verbindung mit der kommunalen Kulturpolitik eine quasi neutrale, übergeordnete Position ein. Allgemein verfolgt und übernimmt es strategische Querschnittsaufgaben. Es koordiniert und vernetzt die einzelnen Kulturbetriebe in einer Kommune und führt sie, wo es möglich ist, zu gemeinsamen Zielsetzungen. Während die einzelnen Kulturbetriebe und Kulturinitiativen ihre jeweils eigenen Ziele verfolgen, hat das Kulturamt das „große Ganze“ im Auge zu behalten und auch aufmerksam zu registrieren, wo unter Umständen Defizite bestehen.
Inhaltlich sind die Funktionen des kommunalen Kulturamtes in hohem Maße von der allgemeinen kulturpolitischen Zielsetzung und den gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen abhängig. Es ist nicht einheitlich verordnet, ob die einzelnen Untergruppen wie Theater, Museen, Weiterbildungseinrichtungen etc. als Abteilungen dem kommunalen Kulturamt direkt unterstellt sind oder als eigenständige bzw. dem Kulturamt zugeordnete Verwaltungseinheiten operieren. Das Kulturamt ist für alle Förderungen im Bereich Kunst, Literatur und Musik sowie für die Behandlung von Subventionsanträgen von Künstlervereinigungen und Kulturstätten zuständig. Die vielfältigen Aktivitäten des Kulturamtes reichen von der Konzeption und Durchführung eigener Projekte bis hin zur Vergabe von Zuschüssen und der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Viele kommunale Kulturämter sind somit nicht rein fördernd, sondern auch als eigenständige, ausführende Veranstalter gefragt, wo dies nicht andere, freie Träger übernehmen.
Wer fördert wen? Und warum?
Kulturförderung verfolgt viele Ziele und es gilt in jedem Fall abzuklären, ob das eigene Vorhaben in den verfolgten Zielbereich dieser Förderung fällt oder nicht. Das Ziel einer Kulturförderung ist beispielsweise, bestehende qualitätsvolle Kulturprogramme zu stärken und ihnen Bestand und Wachstum zu ermöglichen. Gleichzeitig stößt diese Innovation und Internationalisierung an. So ermöglicht es kreative Freiräume für die freie Szene und fördert internationale Kooperations- und Netzwerkarbeit. Zudem sollen Zugangsbarrieren, die etwa durch kulturelle Diversität entstehen, durch Vermittlung an die Bürger:innen transparent gehalten und abgebaut werden. Das Kulturamt berät und fördert Künstler:innen sowie Kultureinrichtungen verschiedener Sparten und versteht sich als Vermittler, Koordinator bei Austausch- und Auslandsprojekten und als Impulsgeber. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist die Bewahrung einer kommunalkulturellen Historie, die mithilfe von Kulturfördermitteln gewährleistet ist.
Ein kleiner Exkurs: Outsourcing von der kommunalen Kulturverwaltung
Tatsächlich übernehmen auch externe Kulturorganisationsinstanzen die Tätigkeiten eines Kulturamtes. Als Beispiel dient hier die Stadt Erkelenz. Die Kultur GmbH als Tochtergesellschaft der Stadt Erkelenz ist 2007 als städtische Eigengesellschaft gegründet worden und hat die Aufgaben des bis dato waltenden kommunalen Kulturamtes als Hauptträger gänzlich übernommen. Doch warum soll eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter die Stadt ist, besser und günstiger die städtische Kulturarbeit organisieren? Tatsächlich kann diese Entscheidung einige Vorteile mit sich bringen. Erkelenz sieht in einer durch eine GmbH organisierten Kulturarbeit die Chance zu mehr Flexibilität in der Gestaltung des Kulturprogramms. Auch die Möglichkeit, Sponsoren zu bekommen, ist größer, weil manche Sponsoren nicht mit städtischen Behörden, aber mit Gesellschaften zusammen arbeiten möchten.
Wie gehe ich also vor, wenn ich auf kulturelle Fragen Antworten benötige?
Zunächst einmal lohnt es sich in Eurer Stadt nachzusehen, wie die kulturelle Verwaltung grob organisiert ist und ob auf mögliche Ansprechpartner im städtischen Kulturamt (oder -büro) hingewiesen wird. Oft könnt Ihr auch barrierefrei online einsehen, welche Kulturfragen im kommunalen Kulturausschuss gerade diskutiert werden oder künftig an der Tagesordnung stehen. Gibt es eine für Kulturberatung angegebene Telefonnummer, könnt Ihr einfach anrufen und werdet von den Mitarbeitern gerne beraten. Denkt immer daran: Kulturgut ist förderungs- und erhaltenswert und vielleicht könnt Ihr Eure Stadt mit Euren kreativen Ideen und kulturellen Vorhaben nachhaltig verbessern und bereichern.
Quellen / zum Nachlesen:
Armin Klein: Kulturamt im Wandel. Kultur Management Network (03.09.2009).
Bundesrat: Ausschuss für Kulturfragen.
Kulturamt Düsseldorf: Über Uns.
Stadt Erkelenz: Die Kultur GmbH.